Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2026

In der aktuellen Ausgabe AO-StB Heft 3 (Erscheinungstermin: 20. März 2026) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

03

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG): Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern, AO-StB 2026, 65

Günther, Karl-Heinz, Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG): Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern, AO-StB 2026, 65

Günther, Karl-Heinz, FAQ zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung, AO-StB 2026, 65-66

Günther, Karl-Heinz, Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit, AO-StB 2026, 66

Günther, Karl-Heinz, EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, AO-StB 2026, 66

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 25.11.2025 - VIII R 2/25 / Steinhauff, Matthias, Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters, AO-StB 2026, 67-68

BFH v. 16.10.2025 - VI R 6/24 / Steinhauff, Dieter, Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid, AO-StB 2026, 68-71

BFH v. 16.10.2025 - III R 18/23 / Rüsch, Gary, Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe begründet zwar ein rückwirkendes Ereignis, eröffnet aber nach Ablauf der Übergangsfristen keine Bescheidänderung, AO-StB 2026, 71-73

BFH v. 16.12.2025 - VIII R 4/25 / Marfels, Michael, Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheides kein rückwirkendes Ereignis, AO-StB 2026, 73-75

BFH v. 8.10.2025 - II R 20/23 / Peters, Stephan, Keine Aufhebung gem. § 16 GrEStG bei nicht rechtzeitiger Anzeige – Notar kann keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen, AO-StB 2026, 75-76

BFH v. 23.10.2025 - IV R 12/24 / Lindwurm, Christof, Bezeichnung des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Einspruchsentscheidung, AO-StB 2026, 76-78

BFH v. 11.9.2024 - XI B 18/24 / Gehm, Matthias, Kein Einsichtsrecht in dem Finanzgericht nicht vorliegende Behördenakten, AO-StB 2026, 78-79

Beiträge für die Beratungspraxis

Borgdorf, Reinold, Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, AO-StB 2026, 80-83

Es werden praxisrelevante Entscheidungen vorgestellt, die noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Themen: Offenbare Unrichtigkeit bei fehlerhaften Angaben zum Einlagekonto, Berichtigung nach Beifügung eines programmgesteuerten Risikohinweises, Abgabefrist für die ESt-Erklärung eines StB, Unzulässigkeit der Erinnerung gegen das Leistungsgebot zur Kostenrechnung, Zulässigkeit einer “Konkurrentenklage“, Versand eines elektronischen Dokumentes ohne qualifizierte Signatur, Würdigung des protokollierten Vorbringens des Klägers, Zulässigkeit einer NZB.

Schmidt, Christoph, Das modifizierte qualifizierte Freitextfeld (“Ergänzende Angaben“) der Einkommensteuererklärung 2025 – Funktionen, Reichweite, Grenzen und Konkretisierungsbedarf, AO-StB 2026, 84-89

Das modifizierte Freitextfeld (“Ergänzende Angaben“) in der ESt-Erklärung 2025 ist mehr als ein Hinweis: Es steuert Fälle aus der Vollautomation (§ 155 Abs. 4 S. 1 AO) in die personelle Bearbeitung. Der Beitrag zeigt Funktionen, Pflichtnähe bei abweichender Rechtsauffassung, Grenzen (999 Zeichen) und Beratungsstrategien inkl. Begleitschreiben/Upload sowie Bedarf an Verwaltungsklarstellung.

Bender, Pascal, Die Unsitte der Nichtanhörung im Besteuerungsverfahren – Ein Plädoyer für mehr § 91 Abs. 1 AO in der Praxis, AO-StB 2026, 89-95

Steuerrecht ist regelmäßig Eingriffsrecht – § 91 Abs. 1 S. 1 AO normiert im Lichte des Rechtsstaatsprinzips deshalb, dass Beteiligte vor allem vor Erlass belastender Verwaltungsakte von den Finanzbehörden angehört werden sollen. Dies gilt nach § 91 Abs. 1 S. 2 AO insbesondere bei wesentlichen Abweichungen zwischen Steuererklärung und Steuerfestsetzung zuungunsten des Steuerpflichtigen. In der Praxis wird diese Anhörungsmaxime jedoch zunehmend ignoriert. Der Beitrag widmet sich dieser Unsitte und plädiert für eine großzügigere Anhörungspraxis.

Service

Krypto 2 Go (Teil 12): Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen – Zugleich Besprechung der Entscheidung des LG Hanau zur Notveräußerung von Kryptowährungen, AO-StB 2026, R5

Grundstücksteile von untergeordnetem Wert (§ 8 EStDV) – Änderungen durch die Neufassung zum 29.12.2025, AO-StB 2026, R5

§ 15 FAO Selbststudium: BMF v. 26.1.2026 zu Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung dienenden Gebäuden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG), AO-StB 2026, R5

Aktuelle Entwicklungen bei den Ergänzungstatbeständen des Grunderwerbsteuerrechts – §§ 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG – neue Fragen, neue Antworten, AO-StB 2026, R5-R6

Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer im Inland ansässigen nicht rechtsfähigen Familienstiftung schweizerischen Rechts, AO-StB 2026, R6

GmbH 2 Go (Teil 30): Mitarbeiterbeteiligung durch Hurdle Shares – Steuerliche Herausforderungen im Hinblick auf Lohn- und Einkommensteuer, AO-StB 2026, R6

Erwerb eigener Geschäftsanteile (§ 33 GmbHG) – Voraussetzungen und Rechtsfolgen, AO-StB 2026, R6

Deliktische Eingriffe Dritter bei der Übersendung einer Rechnung als PDF-Anhang einer E-Mail, AO-StB 2026, R6



...weitere Inhaltsverzeichnisse